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Bauberatung
„Für Bürger, die eine Baumaßnahme planen:
Sie planen den Erwerb oder die Neuerrichtung eines Gebäudes, einen Umbau oder einen Anbau? Hier bekommen Sie Auskünfte zu den bauplanungsrechtlichen Grundlagen, wie Lage des Grundstückes im Bereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage (gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB)), oder im Außenbereich gemäß § 35 BauGB, evtl. im Sanierungsgebiet und was dabei zu beachten ist.
Die Stadt Bergen wird zu Ihrem Bauantrag oder Ihrer Bauvoranfrage eine Stellungnahme verfassen und alles an die zuständige Bauaufsichtsbehörde, hier den Landkreis Celle, Amt für Wirtschaftsförderung, Bauen und Kreisentwicklung, weiterleiten. Weitere Fragen werden von dort bearbeitet.
Haben Sie Fragen zu einem Baudenkmal oder zur Gestaltung eines Gebäudes? Bei uns erhalten Sie weitergehende Informationen.
Wenn Sie wissen möchten, wie hoch Sie Ihren Zaun bauen dürfen oder was Sie sonst noch alles, nicht nur bei der Wahl der Einfriedung, berücksichtigen sollten, dann schauen Sie gerne in die Broschüre „Nachbarrecht“.“
Dokumente
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Nachbarrecht![]() |
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Baufibel![]() |