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Baulandoffensive
Die Stadt Bergen möchte den Wohnraumbedarf für Bauinteressenten zukunftsgerichtet und ressourcenschonend decken. Vor allem für Familien wie auch die älter werdende Bevölkerung sind fußläufige Wegeverbindungen zum Einkaufen, für Arztbesuche, zu Betreuungseinrichtungen und Freizeitaktivitäten wichtig für eine hohe Lebens- und Wohnqualität. Viele Bauinteressenten, die ein Haus in Bergen bauen möchten, bevorzugen es daher ihr Eigenheim in einer Baulücke zu errichten, statt „auf der grünen Wiese“. So kann die bereits bestehende Infrastruktur genutzt werden. Das spart Erschließungskosten und schont die Umwelt.
Pilotprojekt „Baulandoffensive Sülze“
In unserer Stadt Bergen und in allen Ortschaften wird Bauland stark nachgefragt. Grundstücke, die sofort bebaubar wären, sind in Sülze vorhanden, liegen aber in privater Hand. Bauinteressenten ist oft gar nicht bekannt, wer der jeweilige Eigentümer ist, ob dieser sein Grundstück verkaufen möchte, und wenn ja, ob es sich dabei wirklich um ein Baugrundstück handelt, welches sofort bebaut werden könnte.
Die Stadtverwaltung Bergen setzt sich zusammen mit dem Ortsrat Sülze, hier voran dem Ortsbürgermeister Herrn Michael Buhr dafür ein, dass Bauinteressenten und Grundstücksverkäufer zusammenfinden können. Deshalb ist im November 2019 das Pilotprojekt „Baulandoffensive Sülze“ gestartet. Gemeinsam mit der Stadtverwaltung wurden in Sülze all diejenigen Grundstücke ausfindig gemacht, die bebaut werden könnten.
Das Pilotprojekt hat den Zweck zu einem die Verkaufsbereitschaft der privaten Grundstückseigentümer in Sülze zu erfragen und im nächsten Schritt Bauinteressenten den Zugang zu Kontaktdaten der bisherigen Grundstückseigentümer über den Ortsbürgermeister Herrn Buhr zu ermöglichen.
In Sülze wurden 70 bis 80 Grundstücke ermittelt, die sofort bebaut werden könnten, weil sie entweder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen und dessen Festsetzungen eine Bebauung zulassen, oder weil es sich um Baulücken handelt, die innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegen. Diese Baulücken können gemäß §34 BauGB bebaut werden, wenn sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Die Eigentümer dieser Baugrundstücke wurden im November 2019 angeschrieben und darum gebeten sich zu ihrer Verkaufsbereitschaft zu äußern. Im Falle einer Verkaufsbereitschaft kann die Vermittlung von Kontaktdaten über Herrn Buhr und der Verkauf der Grundstücke jeweils direkt zwischen Eigentümer und Kaufinteressent erfolgen. Die Stadtverwaltung muss nicht in den Kauf involviert werden.
Sollte sich dieses Verfahren als geeignet erweisen, bereits vorhandenes Bauland Bauinteressierten zugänglich zu machen, möchte die Stadtverwaltung die Baulandoffensive auch auf weitere Ortschaften der Stadt Bergen übertragen.
Herr Buhr und die Stadt Bergen würden sich freuen, wenn durch das Pilotprojekt das eine oder andere Baugrundstück bebaut und zu einem neuen Zuhause werden könnte.
weitere Informationen:
- Ergebnis der Baulandoffensive (folgt in Kürze)
Das Ziel des Projektes „Baulandoffensive Sülze“ entspricht den Zielen des Gesetzgebers: Das Bauplanungsrecht und das Raumordnungsgesetzt geben Anforderungen an den Umgang mit Flächen- und Bodenschutz vor, die folgendermaßen kurz zusammengefasst werden können:
Baugesetzbuch/Bauplanungsrecht:
Das Baugesetzbuch legt im §1 Abs. 3 (1) fest, dass die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen haben, sobald und soweit es für die Städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Weiter heißt es in §1 Abs. 4, dass die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen sind. In Absatz 5 (2) und (3) heißt es weiter, dass Bauleipläne dazu beitragen sollen eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, den Klimaschutz in der Stadtentwicklung zu fördern, und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. „Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.“
Die Innenentwicklung zielt darauf ab Baulücken zu schließen und Flächen mit vorhandenem Baurecht vorrangig zu bebauen, bevor neues Bauland entwickelt wird.
Raumordnungsrecht:
- Nachhaltige Raumentwicklung gemäß Raumordnungsgesetz (ROG):
Unter Berücksichtigung seiner Funktionen sind die sozialen Ansprüche an den Raum so zu gestalten, dass sparsam und schonend mit Naturgütern umgegangen wird. Hierbei soll die Flächeninanspruchnahme insbesondere durch die Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und weitere Innenentwicklungsmaßnahmen wie die Entwicklung vorhandener Verkehrsflächen verfolgt werden.
Das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2017 (LROP) stützt sich auf das ROG. Es legt eigene verbindliche Ziele und in Abwägungsprozessen besonders zu gewichtende Grundsätze zum Schutz von Freiräumen und zum sparsamen Umgang mit der Fläche im Land Niedersachsen fest. So sollen Planungen und Maßnahmen für Wohn- und Arbeitsstätten auf vorhandene Siedlungsgebiete mit ausreichender Infrastruktur konzentriert werden. Dabei sollen Vorhaben im Innenbereich Vorrang haben.