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Amtliche Bekanntmachung - Bauleitplanverfahren
Während der Auslegungsfristen besteht die Möglichkeit, sich über Planungen der Stadt Bergen zu informieren und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben.
Veröffentlicht gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz in der zurzeit gültigen Fassung.
Information
über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 "Hagener Straße" der Stadt Bergen
hier: Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches
Der Rat der Stadt Bergen hat in seiner Sitzung am 09.07.2020 die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Hagener Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB), sowie jeweils die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der zuletzt geltenden Fassung der vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587), beschlossen. Hiermit wird darüber informiert, dass der Beschluss bekanntgemacht worden ist.
Der Planbereich befindet sich im Norden Bergens nördlich des Ziegeleiweges und des bestehenden Betriebes der Firma „Th. Zink GmbH Fenster und Türen“ und westlich angrenzend an die Kreisstraße „Hagener Straße“.
Die Stadt Bergen möchte für die die Firma „Th. Zink“ die Möglichkeit einer Betriebserweiterung in Richtung Norden schaffen.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bergen stellt den Bereich als „Grünfläche“ dar. Die Errichtung eines Gewerbebetriebes ist damit momentan nicht möglich. Daher ist für diesen Bereich eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes stellt die Stadt Bergen den Bebauungsplan Nr. 36 „Hagener Straße“ auf. Der Bebauungsplan konkretisiert die Planungen.
Die Vorentwürfe der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Bergen Nr. 36 „Hagener Straße“ und die jeweiligen Begründungen liegen gemäß § 3 (1) BauGB in der Zeit
vom 24.08.2020 bis einschließlich 23.09.2020
im Rathaus der Stadt Bergen, Deichend 3-7 29303 Bergen im Fachbereich Bauen und Umwelt, Zimmer 15 // 1. OG, Harburger Str. 12, 29303 Bergen während der Sprechzeiten
Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
zusätzlich Dienstag 14:30 Uhr - 16:00 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14:30 Uhr - 18:00 Uhr
(sonstige Gesprächstermine nach Vereinbarung)
öffentlich aus.
Im Hinblick auf den Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus wird jedoch der Einlass immer nur für zwei Personen gleichzeitig bei Tragen eines selbst mitgebrachten Mund-Nasen-Schutzes gewährt.
Sämtliche das Verfahren betreffende Unterlagen sind zudem auf der Homepage der Stadt Bergen https://www.stadt-bergen.de/bauen-wirtschaft/planen-bauen/stadtplanung-entwicklung-umwelt/bauleitplanung/bauleitplaene-in-der-aufstellung/ einsehbar.
Die jeweiligen Vorentwürfe mit Begründung können von jedermann eingesehen werden. Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich (z.B. Briefpost, E-Mail (bauleitplanung@bergen-online.de), Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) der Stadt Bergen übermittelt oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Bergen Nr. 36 „Hagener Straße“ unberücksichtigt bleiben.
Bergen, den 13.08.2020
Stadt Bergen
gez. Claudia Dettmar-Müller
Bürgermeisterin
FNP 2020-06-04 3(1)4(1)-Plan_FPÄ4_Hagener Straße_04.06.20.pdf
FNP 2020-07-20 3(1)4(1)-Begr_FPÄ4-Hagener Straße_08.07.20.pdf
B-Plan 2020-06-04 3(1)4(1)-Plan,TF_BP36_HagenerStr_04.06.20.pdf
B-Plan 2020-06-04 3(1)4(1)-Begr_BP36_Hagener Str_04.06.20.pdf
Information über den Bebauungsplan
Bergen Nr. 37 und Örtliche Bauvorschrift „Mozartstraße Mitte / West“ mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 „Mozartstraße Mitte“
hier: Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Bergen am 30.06.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Bergen Nr. 37 und Örtliche Bauvorschrift „Mozartstraße Mitte / West“ mit Teilaufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 „Mozartstraße Mitte“ und gleichzeitig die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a BauGB beschlossen. Hiermit wird darüber informiert, dass der Beschluss bekanntgemacht worden ist.
Der Planbereich befindet sich im Nordwesten Bergens nördlich der Mozartstraße und östlich der Beethovenstraße. Er wird in der nachfolgenden Karte im Maßstab 1:5.000 dargestellt.
Ziel und Zweck der Planung
Nachdem die hier bislang vorhandenen Geschosswohnungsbauten abgerissen wurden, soll im Rahmen eines förmlich festgesetzten Sanierungsverfahrens gemäß § 136 ff BauGB eine Nachnutzung dieses im Innenbereich der Stadt Bergen befindlichen Gebietes unterstützt werden. Der Planbereich grenzt im Südosten an das Gelände der Lebenshilfe Celle GmbH sowie im Übrigen an vorhandene Straßen bzw. eine nördliche Wohnbebauung an, so dass der Planbereich für diesen Zweck eindeutig und abschließend bestimmbar ist. Der Entwurf des Bebauungsplanes Bergen Nr. 37 und Örtliche Bauvorschrift „Mozartstraße Mitte / West“ mit Teilaufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 „Mozartstraße Mitte“ mit Begründung wird gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit
vom 24.08.2020 bis einschließlich 23.09.2020
zur Unterrichtung und Erörterung im Rathaus der Stadt Bergen, Deichend 3-7 29303 Bergen im Fachbereich Bauen und Umwelt, Zimmer 24 // 2. OG, Harburger Str. 12, 29303 Bergen während der Sprechzeiten
Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
zusätzlich Dienstag 14:30 Uhr - 16:00 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14:30 Uhr - 18:00 Uhr
(sonstige Gesprächstermine nach Vereinbarung)
öffentlich ausgelegt.
Im Hinblick auf den Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus wird jedoch der Einlass immer nur für zwei Personen gleichzeitig bei Tragen eines selbst mitgebrachten Mund-Nasen-Schutzes gewährt.
Sämtliche das Verfahren betreffende Unterlagen sind auf der Homepage der Stadt Bergen https://www.stadt-bergen.de/bauen-wirtschaft/planen-bauen/stadtplanung-entwicklung-umwelt/bauleitplanung/bauleitplaene-in-der-aufstellung/ einsehbar.
Der Entwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich (z.B. Briefpost, E-Mail (bauleitplanung@bergen-online.de), Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) der Stadt Bergen übermittelt oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Bergen Nr. 37 und Örtliche Bauvorschrift „Mozartstraße Mitte / West“ mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 „Mozartstraße Mitte“ unberücksichtigt bleiben.
Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschleunigt durchgeführt. Das Gebiet des Bebauungsplanes war bereits Teil der bebauten Ortslage und soll einer Wiedernutzbarmachung im Sinne des § 13a (1) BauGB zugeführt werden. Die zulässige Grundfläche erreicht den Grenzwert von 20.000 m² nicht. Durch die Planung wird kein Vorhaben ermöglicht, das eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Ziele des Artenschutzes, Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes beeinträchtigt werden könnten. Der Bebauungsplan kann damit im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Von einer Umweltprüfung mit anschließendem Umweltbericht wird gemäß § 13a (2) Nr. 1 BauGB abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. –vorprüfung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nicht durchgeführt.
Bergen, den 12.08.2020
Stadt Bergen
gez. Claudia Dettmar-Müller
Bürgermeisterin
BE105 Mozartstraße Mitte - West - Begründung 28-05-2020.pdf
BE105 Mozartstraße Mitte - West - Bebauungsplan 28-05-2020.pdf