Gewässerpflege
Die Träger der Unterhaltungslast sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Die Stadt Bergen ist auf ihrem Gemeindegebiet Träger der Unterhaltungslast für verschiedene Gewässer und führt jährlich im Herbst Gewässerschauen durch. Die Termine werden an dieser Stelle zur entsprechenden Zeit veröffentlicht.
Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten.
Unter anderem geht es darum, den Durchfluss zu gewährleisten, der ggf. durch Einwachsen gemindert wird. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.
Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut §101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Stadt Bergen bittet die Anwohner bzw. Anlieger um ihr Verständnis.