Stadthaushalt
Allgemeine Haushaltsgrundsätze
Nach § 110 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) haben die Kommunen ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen.
Die Haushaltswirtschaft ist nach Maßgabe dieses Gesetzes und aufgrund dieses Gesetzes erlassener Rechtsvorschriften nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung im Rechnungsstil der doppelten Buchführung zu führen.
Der Haushalt soll in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Daneben sind die Liquidität der Kommune sowie die Finanzierung ihrer Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sicherzustellen.
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Haushaltskreislauf
Der Haushaltskreislauf (auch: Budgetkreislauf) ist ein aus mehreren Phasen bestehendes Prozedere, welches ein jeder Haushalt zu durchlaufen hat. Der Haushalt selbst gilt hierbei für ein Haushaltsjahr - der Haushaltskreislauf erstreckt sich indes über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr, da ein Haushalt neben dem unterjährigen Haushaltsvollzug verschiedene Vorarbeiten (z.B. Haushaltsaufstellung) und verschiedene Nacharbeiten (z.B. Rechnungslegung, Rechnungsprüfung) impliziert.
Die einzelnen Haushaltskreisläufe unterschiedlicher Haushalte/Haushaltsjahre überlappen sich daher zwangsläufig. So kann es beispielsweise zur Jahresmitte sein, dass parallel zueinander erstens über den Haushalt des Vorjahres Rechnung gelegt wird, zweitens der Haushalt des laufenden Jahres bewirtschaftet wird und drittens der Haushalt des Folgejahres im Entwurf erstellt wird.