Landtagswahlen
Bei den Landtagswahlen wird die Zusammensetzung des Niedersächsischen Landtages bestimmt. Mit der Erststimme wählen Sie eine Bewerberin oder einen Bewerber aus, die als Kandidatin oder der als Kandidat mit den meisten Stimmen den eigenen Wahlkreis auf Landesebene vertritt. Mit der Zweitstimme bestimmen Sie, wie viele der auf der Landesliste einer Partei vorgeschlagenen Bewerberinnen oder Bewerber in den Landtag einziehen.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, das 18. Lebensjahr vollendet hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen hat und kein Ausschluss des Wahlrechts durch richterliche Entscheidung vorliegt.
Standortinformationen
- Rathaus, Deichend 3-7, 29303 Bergen