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Europawahlen
Mit einer Stimme können Sie unter oftmals einer Vielzahl von Parteien mitbestimmen, ob deren Bewerberinnen oder Bewerber in das Europäische Parlament einziehen.
An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und am Wahltag die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet), weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind, in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag.