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Häufig gestellte Fragen
- Welche Unterlagen brauchen wir für die Eheschließung?
Für die Eheschließung schreibt der Gesetzgeber die Prüfung der Ehefähigkeit vor. Außerdem müssen beide Partner volljährig und voll geschäftsfähig sein. Sie dürfen weder in gerader oder Seitenlinie miteinander verwandt noch mit einem anderen Partner in gültiger Ehe verheiratet sein.
In jedem Fall benötigen die Verlobten für die Eheschließung einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, eine erweiterte Meldeauskunft vom Einwohnermeldeamt (gilt für nicht in Bergen wohnhafte Personen) und eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.
- Wir wohnen nicht in Bergen, können wir trotzdem hier heiraten?
Aber gern! Das Standesamt ist in Deutschland frei wählbar: am Wohnort des Paares, im Heimatort der Braut oder vielleicht ganz woanders? Die Anmeldung muss über das Standesamt Ihres Wohnortes erfolgen. Die Papiere werden dann an die zuständige Stelle des Trauortes weitergeleitet.
Wenn Braut und Bräutigam noch an unterschiedlichen Orten wohnen, reicht die Anmeldung in einem der Wohnorte.
- Was müssen wir beachten, wenn einer der Partner Ausländer ist?
Das ist von Fall zu Fall verschieden, da das entsprechende ausländische Recht des Herkunftslandes beachtet werden muss. Die rechtzeitige Nachfrage im Standesamt ist für diese Situation besonders zu empfehlen.
- Müssen beide Verlobten persönlich zur Anmeldung erscheinen?
Es ist natürlich wünschenswert, wenn die Anmeldung der Eheschließung durch beide Partner persönlich vorgenommen wird.
Falls ein Verlobter die Eheschließung allein anmeldet, muss dem Standesbeamten eine Vollmacht des abwesenden Verlobten vorliegen. Der Antrag zur Eheschließung muss dem bei der Antragsstellung nicht anwesenden Verlobten vor der Eheschließung bekannt gemacht werden.
- Gibt es eigentlich noch das Aufgebot?
Das frühere „Bestellen des Aufgebots“ entspricht heute der Anmeldung zur Eheschließung. Früher wurde diese Anmeldung öffentlich ausgehängt. Hierdurch hatten die Bürger die Möglichkeit, dem Standesbeamten eventuelle Ehehindernisse der Verlobten mitzuteilen (zum Beispiel Doppelehe). Heute ist die öffentliche Bekanntmachung wegen verbesserter Prüfungsmöglichkeiten nicht mehr erforderlich und wird auch nicht mehr durchgeführt.
- Sind Trauzeugen heute noch üblich?
Trauzeugen werden für die Eheschließung nicht mehr benötigt, aber der Brauch ist nach wie vor verbreitet. Vielen Brautpaaren ist es wichtig, im Beisein von Zeugen einander das Ja-Wort zu geben. Dabei können maximal zwei Personen als Trauzeugen eingetragen werden.
- Wie viele Gäste können an der standesamtlichen Trauung teilnehmen?
Die Räumlichkeiten im Bergener Standesamt bieten Platz für eine Hochzeitsgesellschaft von bis zu vierzig Personen. Gerade bei rein standesamtlichen Trauungen nehmen die Brautpaare das großzügige Raumangebot gern in Anspruch.
- Darf während der Trauung fotografiert werden?
Ein einzelner Fotograf stört während der Trauung normalerweise nicht. Es sollte jedoch davon abgesehen werden, dass jeder Gast sein Erinnerungsfoto selbst aufnimmt. Von Videoaufnahmen während der Zeremonie bitten wir jedoch abzusehen.
- Dürfen wir hinterher noch mit Sekt anstoßen?
Auch bei mehreren Trauungen am selben Tag planen wir Standesbeamten genügend Zeit ein, dass Brautpaar und Gäste noch gemeinsam im Standesamt auf das Ereignis anstoßen können. Sektgläser stellen wir Ihnen hierfür gern bereit.