Stadtelternrat Bergen
Stadtelternrat Bergen
Aufgaben
Der Stadtelternrat kann Fragen beraten, die für die Schulen seines Gebietes von besonderer Bedeutung sind. Die Schulträger - bei den öffentlichen Schulen sind dieses die Gemeinden, Städte und Landkreise - und die Schulbehörden haben ihm die für seine Arbeit notwendigen Auskünfte zu erteilen und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Vorstand des Stadtelternrates hat darauf zu achten, dass die Belange aller in seinem Gebiet vertretenen Schulformen angemessen berücksichtigt werden. Die Mitglieder sind für zwei Jahre, z. Z. für die Schuljahre 2018/19 und 2019/20, gewählt.