Das Jahr der Kinderrechte in Bergen geht nun zu Ende. Dazu möchte ich eine kleine Anekdote erzählen. Ich habe aus meinem Bekanntenkreis erfahren, dass ein Kind etwa das Recht auf Freizeit so verstanden hat, dass ihm jetzt laut Kinderrecht ein Smartphone zustehe. Ganz schön clever. Ich habe für mich gedacht, dass die Beschäftigung mit Rechten generell auch die Beschäftigung mit Pflichten beinhalten sollte. So gelten die Grundrechte für alle und sind auch im Grundgesetz, unserer Verfassung, fest verankert, implizieren aber auch Pflichten, so genannte Bürgerpflichten.
Auf die Familienebene heruntergebrochen finde ich, dass Kinder, neben ihren Grundrechten, - jeweils ihrem Alter entsprechend - auch Pflichten haben, wie zum Beispiel im Haushalt mitzuhelfen und kleinere Dinge im Alltag zu erledigen. Ich finde es wichtig, zu zeigen, dass solche Pflichten auch Spaß machen können, wie zum Beispiel das gemeinsame Kochen oder die gemeinsame Arbeit im Garten, wenn man Erfolge zusammen spüren oder sehen kann.