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Notfallfonds „HILFE COVID-19“
Unterstützung für betroffene Vereine und Organisationen
Die COVID-19-Pandemie legt in diesen Tagen das Leben überall lahm. Durch die massenhafte Absage von Meisterschaften, Turnieren, Workshops, Bildungsangeboten und weiteren Veranstaltungen geraten Vereine und Organisationen in Sport und Integration in eine existentielle Krise.
„Vereine und ehrenamtlich Engagierte gehören zu den Stützen unserer Gesellschaft. Unauffällig und effektiv organisieren sie etwa Sportveranstaltungen, Jugend- und Seniorenarbeit, Nachhilfe- und Sprachkurse, Betreuungsangebote, gesellschaftliches Miteinander. Durch die aktuelle Corona-Krise sind sie, wie das ganze Land, zum Stillstand verpflichtet. Hier möchte die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung helfen und hat deshalb den Notfallfonds „HILFE COVID- 19“ geschaffen“, so Dr. Hans Ulrich Schneider, Vorsitzender des Vorstands.
Mit dem Notfallfonds soll Vereinen und Organisationen aus den Bereichen Sport und Integrationsarbeit geholfen werden, denen durch die COVID-19-Pandemie Kosten entstanden sind. Beispiele wären:
- Absagen von eigenen Veranstaltungen und Projekten
- Nicht gedeckte Vorbereitungskosten mangels Zuschauereinnahmen
- Ausfallhonorare, Druckkosten, Materialien
- Zusätzlich angefallene und unvorhergesehene Kosten von abgesagten Veranstaltungen Dritter; z.B. Rückreisekosten, erhöhte Meldegebühren
Die Stiftung wird jeden Fall einzeln prüfen und entscheiden. Vorgesehen sind einmalige Förderungen in Höhe von bis zu max. 500 Euro.
Die Antragsstellung erfolgt über das allgemeine Antragsformular der Stiftung: https://www.lotto- sport-stiftung.de/aktuelles/foerderung/
Wichtige Informationen für betroffene Projektpartner*innen:
Im Umgang mit geförderten, konkret betroffenen Projekten agiert die Stiftung unkompliziert. So können Bewilligungszeiträume formlos verlängert werden, damit geplante Veranstaltungen zu einem späteren Zeitraum nachgeholt werden können. Förderzusagen bleiben grundsätzlich bestehen, in einzelnen Fällen sind auch Umwidmungen möglich.
Sollte ein gefördertes Projekt oder eine Veranstaltung ausfallen und trotzdem Kosten verursachen, so entstehen grundsätzlich keine Rückforderungen durch die Stiftung. Angefallene Kosten können beim Mittelverwendungsnachweis abgerechnet werden.
Bitte nehmen Sie in jedem Fall Kontakt mit der Stiftung auf. Ihre Ansprechpartner sind:
Felek Güler: 0511 - 99 98 73 53; felek.gueler@lotto-sport-stiftung.de Integration vor Ort / Feriensprachcamps / Mobilität in den Regionen
Clemens Kurek: 0511 - 99 98 73 52; clemens.kurek@lotto-sport-stiftung.de Allgemeine Förderung / Meisterschaften und Wettbewerbe
Heidi Seksts: 0511 - 99 98 73 51; heidi.seksts@lotto-sport-stiftung.de Sport vor Ort / Freiwillige vor / Neue Presse Sportstiftung
Pressekontakt: Clemens Kurek, Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung, Tel.: 0511-999873-52, Fax: 0511-999873-55, clemens.kurek@lotto-sport-stiftung.de
Informationen weiterer Programmstellen:
Darüber hinaus informieren derzeit weitere Programmstellen insbesondere über den Umgang mit bewilligten / laufenden Projekten im Zusammenhang mit der Corona-Krise.
Generell empfehlen wir Projektträgern, die Websites der Zuwendungsgeber im Blick zu behalten (v. a. aufgrund der derzeit äußerst dynamischen Entwicklungen) bzw. bei Problemen oder Unsicherheiten Kontakt mit den dort zuständigen Ansprechpartnern aufzunehmen.
U. a. haben folgende Programmstellen Stellung zur Projektabwicklung in der aktuellen Lage bezogen:
- Der Deutsche Kinderschutzbund e. V. (DKSB) hat bzgl. des Nds. Landesprogramm „Mitten drin! – Jung und aktiv in Niedersachsen“ bekannt gegeben, dass bereits beantragte oder bewilligte Projekte zur Verbesserung der Chancen und aktiven Teilhabe von Schulkindern und Jugendlichen den Förderzeitraum verschieben oder verlängern können.
Ansprechpartnerinnen beim DKSB sind Frau Spacek bzw. Frau Würdemann (Tel.: 0511 / 4440-75; E-Mail: mittendrin@dksb-nds.de).
Nähere Hinweise: www.mittendrin-niedersachsen.de/aktuelles - Im Rahmen des Nds. Landesprogramm „Generation³ - Vielfalt – Beteiligung – Engagement in der Jugendarbeit“ wurden speziell für Projekte zum Umgang mit der gegenwärtigen Situation rund um das Coronavirus Sonderantragsfristen eingerichtet. Demnach können nun wöchentlich (Stichtag ist jeweils der Montag) Anträge für Projekte eingereicht werden, die frühestens eine Woche nach Auslaufen der Antragsfrist starten können.
Förderfähig allerdings lediglich Aktivitäten, die einen unmittelbaren Bezug zur aktuellen Lage aufweisen, bspw. Projekte zu (neuen) digitalen Formate, die Jugendgruppen Handlungsfähigkeit ermöglichen oder die entsprechende Weiterentwicklung bestehender Strukturen und Angebote.
Zuständige Ansprechpartner beim Landesjugendring Niedersachsen e. V. sind Frau Breyer und Herr Kluck (Tel.: 0511 / 519451-25).
Nähere Hinweise: www.generationhochdrei.de/foerderprogramm/news/artikel-startseite////////acticle/sonderantragsfristen-corona-sofortmassnahmen.html - Die Klosterkammer Hannover fördert bekanntlich Projekte in den Bereichen „Kirche“, „Bildung“ und „Soziales“ in weiten Teilen Niedersachsens. (Hinweis: Ausgenommen ist u. a. ein Großteil des Oldenburger Landes, hier gehört nur die Stadt Wilhelmshaven zum Fördergebiet – siehe: www.klosterkammer.de/foerderungen/antrag-projektverlauf/foerdergebiet).
Für Projekte, die aufgrund der aktuellen Situation nicht stattfinden können und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, besteht die Möglichkeit einer Verlängerung des Bewilligungszeitraums auch in das kommende Jahr hinein. Denkbar ist in diesem Zusammenhang auch die Beantragung von Planungsänderungen. Ähnliches gilt für Projekte, die aufgrund der Corona-Krise nicht mehr im eigentlich geplanten Umfang stattfinden, weil einzelne Teilmaßnahmen nicht mehr umgesetzt werden können.
Ansprechpartner bei der Klosterkammer Hannover sind Herr Lüttich (Bereich „Kirche“, Tel.: 0511 / 34826-311), Frau Mohr (Bereich „Bildung“; Tel.: -245) und Herr Pielczyk (Bereich „Soziales“, Tel.: -299).
Nähere Hinweise: www.klosterkammer.de/ueber-die-klosterkammer/ereignisse/2020/corona-virus/.