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Konzepte zur Stadtentwicklung
Städtebauliche Rahmenplanung Stadt Bergen April 2017
Auf Basis des vorliegenden ISEK aus 2014 wurden anhand der städtebaulichen Rahmenplanung aus April 2017 die Sanierungsziele für die festgesetzten Sanierungsgebiete überprüft und fortgeschrieben.Der städtebauliche Rahmenplan (SRP) hat die Aufgabe, eine konzeptionelle Grundlage für die räumliche und funktionale Entwicklung der Sanierungsgebiete zu legen.
Die Aufstellung des Rahmenplans erfolgte in einem umfassenden und intensiven Prozess der Beteiligung von Bewohnerinnen und Bewohnern, Eigentümern und Gewerbetreibenden in den zu betrachtenden Gebieten. Mit dem Rahmenplan wurde für die zentralen Umstrukturierungsbereiche zunächst eine städtebauliche Situationsanalyse erarbeitet, die städtebauliche und wohnungswirtschaftliche Rahmenbedingungen auswertet und beurteilt. Parallel wurde mit dem Wohnraumversorgungskonzept eine aktuelle Wohnungsmarktanalyse erstellt, um verlässliche Beurteilungsgrundlagen zu erhalten. Auf der Basis der Beurteilung von Stärken und Schwächen der einzelnen Quartiere und ihrer Entwicklungschancen wurden differenzierte Entwicklungskonzepte für die vom Strukturwandel betroffenen Teilgebiete Danziger Straße, Musikerviertel, Fliederstraße , Berliner Straße und Ortszentrum ausgearbeitet.
Der Rahmenplan ist nicht als ein starres Konzept, sondern als ein Planwerk, das die Richtung aufzeigt und im weiteren Verfahren fortzuschreiben und weiterzuentwickeln ist zu verstehen. Daher wurde beispielsweise in 2018 für das Teilgebiet des Musikerviertels eine Fortschreibung der Rahmenplanung vollzogen.
(PDF-Download SRP Teilfortschreibung Musikerviertel).
Wohnraumversorgungskonzept (WRVK) Stadt Bergen April 2017
Das Ziel des Wohnraumkonzeptes vor dem Hintergrund der sich darstellenden städtebaulichen Situation aufgrund des Britenabzugs war bzw. ist es, eine quantitative und qualitative Einschätzung zum Bedarf an Wohnraum aus vorhandenen Bestandsdaten und Prognosen zu erarbeiten, den Einfluss des umfangreichen Leerstands auf die Situation zu bewerten und dafür geeignete Empfehlungen für Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln. Das WRVK bildet zusammen mit dem o. g. Städtebauliche Rahmenplanung eine umfassende Grundlage für die Richtschnur des aktuellen Verwaltungshandels mit Blick auf die derzeitigen städtebaulichen Projekte und Sanierungsziele.
Vorbereitende Untersuchung (VU)
Die Ziele einer vorbereitenden Untersuchung sind u. a.:
- Neustrukturierung, Umnutzung und Aufbereitung von untergenutzten Flächen und Gebäuden
- Revitalisierung der Gebiete durch Aufwertungsmaßnahmen
- Stärkung der Funktionen Sicherung der Stadt als Wohnstandort
- Aktivierung und Attraktivierung öffentlicher Flächen
Aufgabe und Inhalt der vorbereitenden Untersuchungen (VU) sind nach § 141 Abs. 1 BauGB:
- Feststellung der Notwendigkeit der Sanierung
- Bestandsaufnahme und Bewertung der sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge
- Festlegung der anzustrebenden allgemeinen Ziele der Sanierung
- Begründung der Durchführbarkeit im Allgemeinen
- Ermittlung nachteiliger Auswirkungen
Gemäß § 141 Abs. 3 i.V. mit § 138 Bau GB wird auf die Auskunftspflicht betroffener Eigentümer, Mieter, Pächter und Sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigter hingewiesen.
Die (VU) der Stadt Bergen, bildet die Grundlage für die die vom Rat der Stadt Bergen jeweils beschlossenen Sanierungssatzungen vom 11.05/13.06.2017 und deren Bekanntmachung vom 16.06.2017. Sie bilden die gesetzlichen Bestimmungen nach dem Baugesetzbuches für das in Kraft treten der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)
Im Jahr 2007 wurde das sog. "Integrierte Städtische Entwicklungskonzept" (ISEK) für Bergen entwickelt. Dieses war die Grundlage für die im Jahr 2011/2012 durchgeführten, von der EU geförderten Baumaßnahmen zur Aufwertung des historischen Ortskerns von Bergen. Auf Basis der im März 2013 von der Regierungsvertretung in Lüneburg genehmigten Fördergebietserweiterung im Bereich der Celler Straße wurden im Jahr 2014 die Baumaßnahmen zum Attraktiveren der zentralen Einkaufsmeile Celler Straße ebenfalls mit EU-Förderung realisiert.
Das Integrierte Städtische Entwicklungskonzept wurde im Jahr 2014 aufgrund des bevorstehenden Abzugs der britischen Streitkräfte aus Bergen fortgeschrieben. Schwerpunktmäßig beschäftigt es sich mit der Entwicklung der Wohnareale für britische Soldatenfamilien in Bergen für die Zeit nach dem Abzug der britischen Streitkräfte. Diese Fortschreibung war u. a. die konzeptionelle Grundlage für die in 2014 vom Rat der Stadt Bergen erstmalig beschlossene Vorbereitung und Durchführung der Programmaufnahme in das Städtebau-Förderprogramm des Bundes "Stadtumbau-West".
2015 wurde die Stadt Bergen mit den Stadtumbaugebieten „Ortszentrum“ und „Britische Wohnquartiere“, das die drei Teilgebieten „Danziger Straße/ Mozartstraße“, „Fliederstraße“ sowie „Berliner Straße“umfasst, in das Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ erfolgreich aufgenommen. Die Stadtumbaugebiete umfassen die heutigen Gebietskulissen der festgesetzten Sanierungsgebiete - ausgenommen Ortskern (siehe nachfolgende Kartematerialien).
Sonstige Konzepte zur Stadtentwicklung
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Interkommunales und integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept
der öffentlichen und privaten Infrastruktur für den Kulturraum Oberes Örtzetal (2014)
(PDF-Download)
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Regionales Entwicklungskonzept
Kulturraum Oberes Örtzetal (2015)
(PDF-Download) -
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bergen (2014) (PDF-Download)
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Konversion und Regionalentwicklung in den Landkreisen Heidekreis und Celle (KonRek) (2014); weiterführende Infos hier.